Vorbereitung auf die mündliche Prüfung Präsentation situatives Fachgespräch

Prüfungsordnung (Verordnung) mündliche Prüfung 2024

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Zuletzt aktualisiert: 28.12.2023 | Lesedauer ca. 5 Min.

Du siehst hier die wichtigsten Inhalte der Prüfungsordnung Verordnung  in Bezug auf deine mündliche Prüfung

Diese Informationen sind geeignet für folgende mündliche Prüfungen: Fachwirt für Büro- & Projektorganisation, Fachwirt für Einkauf, Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen, Fachwirt für Güterverkehr & Logistik, Fachwirt für Logistiksysteme, Fachwirt für Marketing, Handelsfachwirt, Immobilienfachwirt, Industriefachwirt, Tourismusfachwirt, Sportfachwirt

Die wichtigsten Inhalte der Prüfungsordnung in Bezug auf die mündliche Prüfung

Nachfolgend findest du alle wichtigen Punkte aus der Prüfungsordnung, die für deine mündliche Prüfung wichtig sind. Da die wesentlichen Inhalte für die verschiedenen Fachwirte vom Grundsatz her identisch sind, haben wir die wichtigen Inhalte für Präsentation und Fachgespräch allgemein zusammengefasst.

Kurz zusammengefasst
  • Du wirst als Führungskraft geprüft
  • Deine mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein situationsbezogenes Fachgespräch
  • Deine mündliche Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach der schriftlichen Teilprüfung durchgeführt werden
  • Das Thema der Präsentation soll eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis sein
  • Das Thema der Präsentation wird am ersten (oder zweiten*) Tag der schriftlichen Prüfung eingereicht
  • Es müssen zwei Handlungsbereiche des entsprechenden Rahmenplans beachtet werden
  • Die Präsentation soll 10 (oder 15*) Minuten dauern
  • Das Fachgespräch soll 20 Minuten dauern
  • Die Präsentation wird mit einem Drittel, das Fachgespräch mit zwei Drittel gewichtet
  • Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn insgesamt 50 Punkte erreicht wurden

* = Je nach Abschluss

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung bestimmt Ablauf und Inhalt deiner Prüfung

Eignung als Führungskraft

Sei dir als erstes darüber im Klaren, dass du in der mündlichen Prüfung auch im Hinblick auf deine Qualitäten als Führungskraft beurteilt wirst.

Auszug aus der Verordnung (Beispiel)

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind… …eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Planung, Führung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handelsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Instrumente wahrzunehmen. 

Gliederung in Präsentation und Fachgespräch

Deine mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein situationsbezogenes Fachgespräch.

Frist für die mündliche Prüfung

Auszug aus der Verordnung (Beispiel)

Nach Ablegen der schriftlichen Teilprüfungen wird innerhalb eines Jahres die mündliche Teilprüfung durchgeführt.

Thema der Präsentation

Auszug aus der Verordnung (Beispiel)

Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person gewählt und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss am ersten (oder zweiten*) Tag der schriftlichen Teilprüfung eingereicht.

* = je nach Abschluss

Themenauswahl, Handlungsbereiche und Dauer der Präsentation

Auszug aus der Verordnung (Beispiel)

Anhand der Präsentation nach soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, angemessen dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf jeweils einen Handlungsbereich nach den Absätzen 3 und 4 beziehen. Dabei soll die Dauer der Präsentation 10 (15*) Minuten betragen.

* = Je nach Abschluss

Anforderungen im Fachgespräch

Auszug aus der Verordnung (Beispiel)

Im situationsbezogenen Fachgespräch 5 soll ausgehend von der Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu entwickeln, zu bewerten und zu vertreten. Dabei soll auch die Fähigkeit nachgewiesen werden, angemessen zu kommunizieren und sachgerecht zu argumentieren. Das Fachgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern.

Bestehen der Prüfung

Auszug aus der Verordnung (Beispiel)

Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in den folgenden Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind:

1. in jeder der schriftlichen Teilprüfungen,
2. in der mündlichen Teilprüfung.

Ist die Prüfung bestanden, sind die folgenden Bewertungen jeweils kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden:

1. die zusammengefasste Bewertung für die schriftliche Prüfung sowie
2. die zusammengefasste Bewertung für die mündliche Teilprüfung.

Anteil von Präsentation und Fachgespräch

Auszug aus der Verordnung (Beispiel)

In der mündlichen Teilprüfung sind als Prüfungsleistungen zu bewerten:

1.die Präsentation nach § 3 Absatz 8 und 9 und
2.das situationsbezogene Fachgespräch nach § 3 Absatz 10.

Aus den einzelnen Bewertungen des situationsbezogenen Fachgesprächs und der Präsentation wird als zusammengefasste Bewertung für die mündliche Teilprüfung das gewichtete arithmetische Mittel berechnet. Dabei sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:

1. die Bewertung der Präsentation mit einem Drittel und
2. die Bewertung des situationsbezogenen Fachgesprächs mit zwei Dritteln.

Anteil der mündlichen Prüfung an der Gesamtnote

Auszug aus der Verordnung (Beispiel)

Für die Bildung einer Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das arithmetische Mittel zu berechnen aus der Bewertung für die schriftliche Prüfung und der Bewertung für die mündliche Teilprüfung. Die Gesamtpunktzahl ist kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden. Der gerundeten Gesamtpunktzahl ist nach Anlage 1 die Note als Dezimalzahl und die Note in Worten zuzuordnen. Die zugeordnete Note ist die Gesamtnote.

Prüfungsordnung Info

Diese Informationen sind für folgende Fachwirte* geeignet:

  • Fachwirt für Büro- & Projektorganisation
  • Fachwirt für Einkauf
  • Fachwirt für Güterverkehr & Logistik
  • Fachwirt für Logistiksysteme
  • Fachwirt für Marketing
  • Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
  • Handelsfachwirt
  • Immobilienfachwirt
  • Industriefachwirt
  • Sportfachwirt
  • Tourismusfachwirt

* Je nach Abschluss kann es andere Regelungen geben. Im Zweifel schaue bitte direkt in die jeweilige Prüfungsordnung

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